LED‑Umrüstung ohne neue CE‑Kennzeichnung – jetzt offiziell bestätigt
Die Umrüstung bestehender Leuchten auf moderne LED‑Technologie sorgt oft für Unsicherheit: Ist eine neue CE‑Kennzeichnung erforderlich oder nicht? Ein aktuelles Whitepaper des ZVEI schafft nun eindeutige Klarheit.
Wann bleibt die CE‑Kennzeichnung gültig?
Laut EU‑Blue‑Guide (2022) gilt eine bestehende CE‑Kennzeichnung weiterhin, solange bei der Modernisierung keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden. Das bedeutet:
Die Leuchte behält ihren ursprünglichen Verwendungszweck
Es erfolgt keine grundlegende technische Änderung
Die Bauart bleibt unverändert
Die umrüstende Person wird nicht zum Hersteller
Damit ist die LED‑Umrüstung in vielen Fällen rechtssicher, kosteneffizient und ohne erneute CE‑Prüfung möglich.
Vorteile einer LED‑Umrüstung ohne neue CE‑Kennzeichnung
Schnellere Modernisierung bestehender Beleuchtungsanlagen
Geringere Kosten, da keine neue CE‑Konformitätserklärung nötig ist
Nachhaltige Nutzung vorhandener Leuchtengehäuse
Rechtliche Sicherheit für Installateure und Betreiber
Energieeinsparung durch moderne LED‑Technologie
Welche LED‑Lösungen sind zulässig?
Folgende Umrüstvarianten können – je nach Ausgangssituation – ohne neue CE‑Kennzeichnung eingesetzt werden:
LED‑Retrofit‑Lampen (1:1 Austausch)
LED‑Lampen für Umverdrahtung auf Netzspannung
LED‑Umrüstsätze
Austausch durch neue LED‑Leuchten (mit eigener CE‑Kennzeichnung)
Fazit: Mehr Sicherheit bei der Modernisierung von Beleuchtungsanlagen
Das ZVEI‑Whitepaper bringt endlich Klarheit: Die Umrüstung auf LED ist in vielen Fällen einfach, sicher und ohne zusätzliche CE‑Kennzeichnung möglich – ein großer Vorteil für Betreiber, Installateure und Planer.
White Paper Umrüsten von Leuchten - Verband der Elektro- und Digitalindustrie
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